In der Flugausbildung läuft einiges anders als beispielsweise beim Führerschein. Das beginnt zunächst damit, dass wir ein studentischer Verein sind und unsere Fluglehrer ehrenamtlich unterrichten. Zudem ist die Ausbildung zum Privatpilot weit umfangreicher und es gibt mehr gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Unsere Flugsaison läuft wetterbedingt von Frühjahr bis Herbst. Aus diesen Gründen dauert die Ausbildung mindestens zwei Flugsaisons, erfahrungsgemäß brauchen die meisten Flugschüler aber drei.

Anders als im Auto könnt und werdet ihr aber schon nach der ersten Saison alleine im Flugzeug sitzen – der Fluglehrer beobachtet vom Boden aus. Der genaue Ablauf lässt sich dem vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis (Dokumente) sowie der Methodik der Segelflugausbildung entnehmen und ist in drei Abschnitte gegliedert. Die Einzelheiten lassen sich viel besser im persönlichen Gespräch mit Euch erklären. Generell lernt ihr alles am schnellsten, wenn ihr „live“ dabei seid und einfach mit uns quatscht: Kommt dienstagabends ins GeZi und am Wochenende mit zum Flugplatz oder in die Werkstatt, wann immer ihr könnt!

Grob zusammengefasst

Zu Beginn werden Euch Grundlagen wie das Verhalten auf einem Flugplatz, den Flugzeug-Checks und allgemeine Funktion eines Flugzeugs beigebracht. Ihr sollt Euch an die Situation im Flugzeug gewöhnen und erlernt Schritt für Schritt die Steuerung. Seid ihr darin sicher, fliegt ihr alleine ohne Fluglehrer. Von da an sollt ihr möglichst viel Erfahrung in unterschiedlichen Situationen, beispielsweise neues Flugzeug, anderer Flugplatz, anderes Wetter, sammeln. In der Akaflieg ist es üblich, dann auch den Windenfahrerschein und das Funksprechzeugnis zu machen. Auch die Theorie rückt etwas weiter in den Fokus. Letztlich lernt ihr auf längeren Flügen mit dem Wetter und der Navigation umzugehen, stellt Euer Können unter Beweis und legt die abschließenden Prüfungen bei der Landesbehörde ab. Danach erhaltet ihr die Segelfluglizenz.

Theoretische und praktische Prüfungen

Die Ausbildung beinhaltet sowohl praktische Flugstunden als auch theoretischen Unterricht. Währenddessen werden einige „Zwischenprüfungen“ von unseren Fluglehrern abgenommen, am Ende stehen die finalen Prüfungen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Theorie und Praxis) sowie der Bundesnetzagentur (Funksprechzeugnis). Aber keine Angst, Übung in der Praxis macht den allermeisten Teil der Ausbildung aus.

Kosten

Die Kosten für die Ausbildung sind überschaubar. Der Mitgliedsbeitrag samt Versicherung beträgt für Studenten 240 € im Jahr, für alle anderen 660 €. Über die nächsten zwei bis drei Jahre verteilt kommt folgendes hinzu:

30 € pro Jahr für Karten- und Unterrichtsmaterial sowie andere Dinge
130 € für die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung beim Fliegerarzt (Medical)
95 € für das Funksprechzeugnis bei der Bundesnetzagentur (BZF)
65 € für die theoretische Luftfahrerscheinprüfung bei der nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
100 € für die praktische Luftfahrerscheinprüfung bei der nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Details für alle, die es genau wissen möchten

Nach allgemeinen Einweisungen zum Verhalten auf dem Flugplatz und zum Schulungsflugzeug wird mit den Gewöhnungsflügen im Doppelsitzer begonnen. Diese sollen dem Flugschüler Zeit geben, sich an die neuen Sinneseindrücke zu gewöhnen, die Steuerung des Flugzeugs übernimmt der Fluglehrer. Danach folgt eine schrittweise Heranführung an die Steuerung. Verschiedene Flugübungen sollen die Grundlagen des Fliegens festigen, Übung von Start, Landung und besonderen Flugzuständen münden in die Vorbereitung zum ersten Alleinflug. Theoretische und praktische „A“-Prüfung (drei Platzrunden im Alleinflug ohne Fluglehrer im Flugzeug) schließen den ersten Ausbildungsabschnitt ab. Die meisten Schüler schaffen dies am Ende ihrer ersten oder zu Beginn ihrer zweiten Flugsaison (halbes Jahr).

Bei uns im Verein ist es üblich, nach den ersten Alleinflügen den Windenfahrerschein zu machen. Dazu müsst ihr beim LVN als Windenschüler gemeldet werden, sprecht die Fluglehrer darauf an. Unter Aufsicht müsst ihr dann insgesamt 100 Starts an mindestens 10 verschiedenen Tagen durchführen, am Ende werdet ihr vom Fluglehrer geprüft. In den Startwindenfahrerbestimmungen können alle Informationen nachgelesen werden, die nötigen Unterlagen sind dort im Anhang.

Für Segelflieger zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber trotzdem unbedingt zu empfehlen ist, das beschränkt gültige Funksprechzeugnis (BZF) zu erwerben. Weitere Informationen gibt es auf der Unterseite zum BZF.

Im zweiten Abschnitt geht es darum, möglichst viel Erfahrung beim Fliegen zu sammeln, fast immer werdet ihr einen Einsitzer fliegen. Das Verhalten bei und in der Thermik sowie präzise Landungen sind wichtige Punkte. Theoretische und praktische „B“- und „C“-Prüfung werden in diesem Abschnitt abgelegt. Nach dem Sammeln der ersten Erfahrungen im Alleinflug könnt ihr die Fluglehrer auf die nächsten Punkte und Übungen des Nachweises ansprechen. Je nach dem, wie häufig ihr fliegt, lässt sich dieser Abschnitt in einer halben bis ganzen Saison abschließen.

Im letzten Abschnitt liegt der Fokus auf Überlandflügen, also Flugstrecken bei denen man nicht ohne weiteres zum Flugplatz zurück gleiten kann. Nach mindestens zwei Überlandflugeinweisungen mit Fluglehrer und Außenlandeübung darf der Flugschüler mit schriftlichem Flugauftrag eigenständig Überlandflüge durchführen. Voraussetzung dafür ist die bestandene abschließende Theorie-Prüfung bei der nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Für die Überlandflüge muss das passende Wetter herrschen und ein Fluglehrer für die Einweisungen Zeit haben. Sind alle Punkte abgeschlossen, meldet man sich zur abschließenden praktischen Prüfung mit einem Prüfer der Landesbehörde dort an. Besteht man die Prüfung, wird einem ein kurze Zeit später die Piloten-Lizenz zugestellt. Theoretisch ließe sich dieser Abschnitt sehr schnell erfliegen, realistisch sind aber ein bis zwei Monate.